Landschaft
Die Qualität der Landschaft ist ein wichtiger Indikator der Umweltbewertung. Um die Landschaft und deren Artenvielfalt und damit die Qualität der Landschaft zu erhalten, ist ein nachhaltiger Umgang mit unserer Natur und Umwelt nötig.
Folgende Geodaten können Sie hierzu bei uns abrufen:
- Biotope
- Natur- und Landschaftsschutzgebiete
- Natur- und Nationalparke
- Vogelschutzgebiete
- Naturdenkmale
- Natura 2000
- FFH-Gebiete
Die mena GmbH erstellt für Sie zur Bewertung der Qualität der Landschaft unter Nutzung sämtlicher Geodaten eine Landschaftsgütekarte. Auf dieser Grundlage können weiterführende Untersuchungen beispielsweise im Rahmen von Planungen oder nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen erfolgen. Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Informationspakete für Standortanalysen, Umweltprüfverfahren und andere Planungsvorhaben.
Sie haben Interesse an den Daten oder möchten für größere, zusammenhängende Gebiete eine Auswertung? Kontaktieren Sie uns unter info@mena-online.de und wir gehen gerne auf Ihre individuellen Wünsche ein.
Bitte beachten Sie die Kurzbeschreibung der jeweiligen Datensätze. Die hier zum Download angebotenen Geodaten liegen aber in den meisten Fällen als Shapefile vor. Um diese zu visualisieren benötigen Sie eine Geoinformationssoftware. Eine kostenfreie Open-Source Option ist z.B. QGIS.
Feuchtgebiete wie Auenlandschaften, Moore, Seen oder Gebirgsflüsse mit ihren Quellgebieten sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Sie spielen eine wichtige Rolle als Nahrungsquelle und Grundwasserspeicher - auch für den Menschen. Feuchtgebiete tragen unter anderem zur Qualitätserhaltung des Lebensmittels Wasser bei und dienen als natürliche Wasserspeicher und Rückhalteräume für Hochwasser.
Die Ramsar-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten mit internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel. Die Konvention ist nach der Stadt Ramsar im Iran benannt, in der 1971 die Verhandlungen zu dem Abkommen stattfanden. Es handelt sich um eines der ältesten und bedeutendsten globalen Naturschutzabkommen.
Enthält:
- Shapefile
- Internetverknüpfung zum Herausgeber
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Der Datenbestand "RAMSAR-Gebiete des Landes Brandenburg" umfasst drei Gebiete im Land Brandenburg: Untere Havel/Gülper See; Untere Oder bei Schwedt; Teichgebiet Peitz. Diese Gebiete sind jeweils zu über 95 % auch Bestandteile der Europäischen Vogelschutzgebiete Brandenburgs (SPA). Ein Ramsar Data Sheet existiert bisher nur für die Niederung der Unteren Havel/Gülper See (aktualisiert 2002).
Enthält:
- Shapefile
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Der Datenbestand umfasst die Vogelschutzgebiete des Landes Brandenburg gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Enthält:
- Shapefile
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
- PDF Dokumentation
Enthält die Ergebnisse einer Flächendeckenden Biotop- und Landnutzungskartierung im Maßstab von 1:10.000. Diese Kartierung basiert auf der Auswertung von CIR-Luftbildern aus den Jahren 1991 bis 1993.
Enthält:
- Shapefile Flächen
- Shapefile Linien
- Shapefile Punkte
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
- PDF Dokumentation
- Textdatei mit Erläuterungen
In der Regel wurden die Biotope im Maßstab 1:25.000 erfasst, CIR-Verdachtsflächen im Maßstab 1:10.000.
Die Erfassung der Biotope erfolgte in unterschiedlicher Intensität (CIR-Luftbildauswertung, terrestrische Erfassung). Die Daten sind nicht vollständig.
Enthält:
- Shapefile
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
- PDF Dokumentation
Die wichtigsten Sachdaten der Schutzgebiete sind in der Attributtabelle enthalten (Name, Flächengröße und Kennziffer). Mit der „Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete“ vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der FFH-Gebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
Abgrenzungen der Vogelschutzgebiete zum Download als Shapefile. Die Gebiete der Vogelschutzrichtlinie dienen der langfristigen Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Europas und ihrer Lebensräume. Die Abgrenzungen der bayerischen Vogelschutzgebiete wurde durch die "Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen" (kurz: VoGEV) am 12.7.2006, geändert durch Verordnung vom 22.07.2014, rechtsverbindlich festgelegt. Mit der „Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete“ vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der Vogelschutzgebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
Enthält:
- Shapefile in EPSG:31468 (GK4)
- Shapefile in EPSG:4258 (ETRS89)
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Abgrenzungen der Nationalparke zum Download als Shapefile. Nationalparke sollen im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten.
Enthält:
- Shapefile in EPSG:31468 (GK4)
- Shapefile in EPSG:4258 (ETRS89)
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Sicherung großräumiger charakteristischer Landschaften durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen.
Enthält:
- Shapefile in EPSG:31468 (GK4)
- Shapefile in EPSG:4258 (ETRS89)
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Der Karten-Layer Biotoptypen zeigt die räumliche Lage schützendswerter Biotoptypen in Nordrhein-Westfalen an. Die erste und geometrisch am wenigsten detaillierte Betrachtungsebene „BK“ führt als Grundeinheit den „schutzwürdigen Biotop“, welcher aus ökologischer Sicht oft ein Biotopkomplex ist. In den meisten Fällen liegen für diese „schutzwürdigen Biotope“ detailliertere Datenerfassungen vor, so dass sich ein „schutzwürdiger Biotop“ im Kataster aus mehreren verschiedenartigen Biotoptypenflächen zusammensetzt. Die Biotoptypenflächen werden im Kataster durch die inhaltlich und geometrisch detaillierteste Betrachtungsebene „BT“ beschrieben. Jeder Biotoptypenfläche ist ein „Biotoptyp“ (= ein Strukturtyp-Hauptcode) zugeordnet, welcher in seiner Definition als „abstrahierter Typus aus der Gesamtheit strukturell gleichartiger Biotope“ zuerst einmal nur eine Landbedeckungskategorie ohne ökologische Bewertung darstellt. Da aber jeder Biotoptypenfläche außer dem Strukturtyp-Hauptcode auch ein Vegetationstyp und Zusatzcodes über den ökologischen Standort, vorhandene Kleinstrukturen, Nutzungsformen und/ oder Stadienausbildung zugeordnet werden, liegen für jede Biotoptypenfläche alle Informationen vor, um sie auch einem Lebensraumtyp zuordnen zu können. Auf BT-Betrachtungsebene kodiert der "Lebensraumtyp" weitgehend einheitliche ökologische Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften oder Teile von Lebensgemeinschaften.
Enthält:
- Shapefile Biotoptypen: Fläche
- Shapefile Biotoptypen: Linie
- Shapefile Biotoptypen: Punkt
- Sachdaten (.html) (Attributerklärungen)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Das Biotopkataster zeigt die räumliche Lage der schutzwürdigen Biotope in Nordrhein-Westfalen. Das Biotopkataster dokumentiert rund 25.000 solcher Flächen und ist damit die umfangreichste Datensammlung über schutzwürdige Lebensräume in Nordrhein-Westfalen. Der Flächenanteil des Biotopkatasters an der Landesfläche beträgt gut 17 %. Die Erfassungsgenauigkeit der dargestellten Gebiete entspricht in der Regel der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000. Nutzer des Biotopkatasters sind vor allem die Landschafts- und Forstbehörden, die Biologischen Stationen, die Straßenbauämter, die Ämter für Agrarordnung und nicht zuletzt die interessierte Fachöffentlichkeit vor allem in den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden.
Enthält:
- Shapefile Biotopkataster: Fläche
- Shapefile Biotopkataster: Linie
- Shapefile Biotopkataster: Punkt
- Sachdaten (.html) (Attributerklärungen)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Gesetzlich geschützte Biotope nach §62 LG und §30 BNatSchG Nordrhein-Westfalen
(im Abo kostenfrei)
Der Karten-Layer §62-Biotope zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 62 Landschaftsgesetz NRW an.Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NRW). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter.In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz:1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahenVerlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder.Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.
Enthält:
- Shapefile Geschütze Biotope: Fläche
- Shapefile Geschütze Biotope: Linie
- Shapefile Geschütze Biotope: Punkte
- Sachdaten (.html) (Attributerklärungen)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Grundlage für die Entwicklung eines Biotopverbundsystems sind die §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Der Biotopverbund soll der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dienen. Der Biotopverbund als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 15 a Landschaftsgesetz (LG NW) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes, welches großflächige Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) sichern und durch Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem), die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen soll. Er trägt somit auch zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und dient damit als wesentliches Element dem Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind.
Enthält:
- Shapefile Verbundfächen
- Sachdaten (.html) (Attributerklärungen)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Anmerkungen zu den LSG für die Metadaten: Für die Kreise und kreisfreien Städte Krefeld und Minden-Lübbecke beinhaltet der Dienst noch nicht den aktuellen Stand.
Enthält:
- Shapefile Landschaftsschutzgebiete
- Sachdaten (.html) (Attributerklärungen)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Der Karten-Layer Naturparke zeigt die räumliche Lage der Naturparke in Nordrhein-Westfalen an. Naturparke (NRP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern."Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Enthält:
- Shapefile Naturparke
- Sachdaten (.html) (Attributerklärungen)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Enthält:
- Shapefile Nationalparke
- Sachdaten (.html) (Attributerklärungen)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Enthält:
- Shapefile FFH-Gebiete
- Sachdaten (.html) (Attributerklärungen)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Der Karten-Layer Vogelschutzgebiete zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebite in Nordrhein-Westfalen. Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 4 (1) VS-Richtlinie). Darüber hinaus sind auch für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung entsprechende Schutzgebiete auszuweisen.
Enthält:
- Shapefile Vogelschutzgebiete
- Sachdaten (.html) (Attributerklärungen)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Der Karten-Layer stellt die gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse dar, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen. Die Lebensräume werden im Fachthema Biotoptypen im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und entsprechend ihrer Ausprägung unterschiedlich dargestellt.
Enthält:
- Shapefile FFH-Lebensraumtypen: Fläche
- Shapefile FFH-Lebensraumtypen: Linie
- Shapefile FFH-Lebensraumtypen: Punkt
- PNG Legende
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Ziel ist es, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Der Bundesgesetzgeber hat mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz gestellt. Ihr Schutz besteht von Gesetz wegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Erfassung im Rahmen der Kartierung.
Bestimmte Biotoptypen, die in § 30 BNatSchG genannt bzw. zusätzlich landesrechtlich genannt sind, fallen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Biotope bundesweit unter gesetzlichen Schutz.
Die Biotoptypen wurden nach der Geländeaufnahme mit GISPAD unter Verwendung des amtlichen Biotoptypenschlüssels entsprechend der Kartieranleitung "Geschützte Biotope nach §30 BNatSchG" digitalisiert (Grafik und Sachdaten), qualitätsgeprüft und in das zentrale Datenkataster der Naturschutzverwaltung OSIRIS-RLP eingestellt. Die im Rahmen des Biotopkatasters erfassten Biotoptypen wurden auf der Grundlage der aktuellen Liegenschaftskarte lagegenau auf Basis hochauflösender Luftbilder (20cm) erfasst und digitalisiert.
Damit diese im Rahmen des Biotopkatasters erfassten Biotoptypen als Schutzgebiete justiziabel sind, d.h.der Überprüfung durch ein staatliches Gericht standhalten, müssen sie bestimmte formale und qualitative Anforderungen erfüllen. Aufgrund § 30 Abs. 7 BNatSchG sind die gesetzlich geschützten Biotope zusätzlich zu registrieren und die Registrierung in geeigneter Weise öffentlich zugänglich zu machen.
Diesen Anforderungen wird in Rheinland-Pfalz Rechnung dadurch getragen, dass die amtlichen Biotope gem. § 30 BNatSchG im zentralen Datenkataster von OSIRIS-RLP geführt und im Landschaftsinformationssystem (LANIS) dargestellt sowie darüber bereitgestellt werden.
Daher sind ausschließlich die im LANIS dargestellten gesetzlich geschützten Biotope im Sinne des § 30 Abs. 7 BNatSchG in den dargestellten Abgrenzungen qualitätsgeprüft und amtlich registriert.
Ein Datensatz umfasst im Wesentlichen Angaben über
- den Biotoptyp gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz
- die fachliche Bezeichnung des Biotoptyps einschließlich seiner spezifischen Ausprägung (Biotoptyp und Zusatzcode)
- gemäß Kartieranleitung vorgefundene Pflanzengesellschaften
- gemäß Kartieranleitung vorgefundene Pflanzen und ggf. Tiere
Enthält:
- Shapefile
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Das landesweite Biotopkataster wurde 2006 – 2011 i. d. R. kreisweise (24 Kreise und 12 kreisfreie Städte) erhoben. Die Daten wurden lagegenau mit hochauflösenden Luftbilder (25 cm) erfasst und digitalisiert und mit den Flurstücksgrenzen referenziert („ALK- konform“). Die Daten wurden nach der Geländeaufnahme mit dem neuen Biotoptypenschlüssel in GISPAD digitalisiert (Grafik und Sachdaten), qualitätsgeprüft und in ein zentrales Datenkataster eingestellt, das die Verwaltung und Weitergabe der Daten übernimmt.
Die Kartierung baut auf den vorhandenen Daten der alten Biotopkartierung auf und aktualisiert, konkretisiert und korrigiert diese. Die substantiellen Biotoptypen (diejenigen, die die Schutzwürdigkeit bedingen) werden separat erfasst und abgegrenzt (Objektklasse "BT"). Dazu werden formalisiert Sachdaten erhoben. Diese Biotoptypen sind die §30 (Bundesnaturschutzgesetz) -Biotoptypen, die FFH- Lebensräume und weitere, teilweise für konkrete Bearbeitungsgebiete vorab abzustimmende „schutzwürdige“ Biotoptypen. Ebenso erfolgt eine formalisierte Beschreibung der schutzwürdigen Biotope (Objektklasse BK), die auf der automatisierten Zusammenfassung der Biotoptypendaten aufbaut.
Das Biotopkataster wird als sogenannte Kombikartierung erhoben, bei der in einem Kartierdurchgang die schutzwürdigen Biotope, die geschützten Biotope, die FFH- Lebensräume sowie zusätzlich noch die Fundpunkte relevanter Pflanzen (Objektklasse FP, Regelfall) und Tiere (Objektklasse FT, Ausnahmefall, Zufallsbeobachtung) aufgenommen werden.
Die Daten des Biotopkatasters werden dadurch aktualisiert, gleichzeitig räumlich genauer konkretisiert und exakter nachvollziehbar. Die Daten sind systematisch standardisiert und stehen unmittelbar digital für weitere Funktionen zur Verfügung.
Enthält:
- Shapefile
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Das landesweite Biotopkataster wurde 2006 – 2011 i. d. R. kreisweise (24 Kreise und 12 kreisfreie Städte) erhoben. Die Daten wurden lagegenau mit hochauflösenden Luftbilder (25 cm) erfasst und digitalisiert und mit den Flurstücksgrenzen referenziert („ALK- konform“). Die Daten wurden nach der Geländeaufnahme mit dem neuen Biotoptypenschlüssel in GISPAD digitalisiert (Grafik und Sachdaten), qualitätsgeprüft und in ein zentrales Datenkataster eingestellt, das die Verwaltung und Weitergabe der Daten übernimmt.
Die Kartierung baut auf den vorhandenen Daten der alten Biotopkartierung auf und aktualisiert, konkretisiert und korrigiert diese. Die substantiellen Biotoptypen (diejenigen, die die Schutzwürdigkeit bedingen) werden separat erfasst und abgegrenzt (Objektklasse "BT"). Dazu werden formalisiert Sachdaten erhoben. Diese Biotoptypen sind die §30 (Bundesnaturschutzgesetz) -Biotoptypen, die FFH- Lebensräume und weitere, teilweise für konkrete Bearbeitungsgebiete vorab abzustimmende „schutzwürdige“ Biotoptypen. Ebenso erfolgt eine formalisierte Beschreibung der schutzwürdigen Biotope (Objektklasse BK), die auf der automatisierten Zusammenfassung der Biotoptypendaten aufbaut.
Das Biotopkataster wird als sogenannte Kombikartierung erhoben, bei der in einem Kartierdurchgang die schutzwürdigen Biotope, die geschützten Biotope, die FFH- Lebensräume sowie zusätzlich noch die Fundpunkte relevanter Pflanzen (Objektklasse FP, Regelfall) und Tiere (Objektklasse FT, Ausnahmefall, Zufallsbeobachtung) aufgenommen werden.
Die Daten des Biotopkatasters werden dadurch aktualisiert, gleichzeitig räumlich genauer konkretisiert und exakter nachvollziehbar. Die Daten sind systematisch standardisiert und stehen unmittelbar digital für weitere Funktionen zur Verfügung.
Enthält:
- Shapefile
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Zum Schutz der Biodiversität wird in Rheinland-Pfalz ein Netz verbundener Biotope entwickelt, das die Tier- und Pflanzenwelt, ihre Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sichert sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dient.
Der landesweite Biotopverbund umfasst in Rheinland-Pfalz 22,2 % der Gesamtfläche des Landes und wird durch den lokalen Biotopverbund kontinuierlich weiter vervollständigt. Dazu werden auf gemeindlicher Ebene weitere Biotope und naturnahe Lebensräume vernetzt bzw. räumlich verbunden. Vor dem Hintergrund der zu erwarteten Folgen des Klimawandels soll der Lebensraum für möglichst alle heimischen Arten gesichert werden. Zugleich kann damit eine vielfältig erlebbare Landschaft entwickelt werden, die ein hohes Maß an Erholungs- und Lebensqualität bietet.
Das Landesnaturschutzgesetz und das Landesentwicklungsprogramm IV unterstützen die Umsetzung des Biotopverbundes in Rheinland-Pfalz mit der Forderung, dass Maßnahmen, Projekte und Förderungen des Biotop- und Artenschutzes nach Möglichkeit auf den Flächen des naturschutzfachlichen Biotopverbundes durchgeführt werden sollen. Dazu werden auch Kompensationsflächen heran gezogen.
Enthält:
- Shapefile
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Landschaftsschutzgebiete von Rheinland-Pfalz; Auszug aus der Osiris Datenbank
Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der
Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden.
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig. Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete zum Schutz des Landschaftsbildes mit nur geringen Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten.
Enthät:
- Shapefile Landschaftsschutzgebiete
- Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Der Karten-Layer RAMSAR zeigt die räumliche Verteilung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung nach dem Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention 1971). Deutschland ist Mitglied seit 1976. Ursprünglich hatte die Ramsar-Konvention den Erhalt und die nachhaltige Nutzung (wise use) von Feuchtgebieten als Lebensraum von Wasservögeln zum Ziel. In den letzten Jahren haben sich die Konventionsziele erweitert und umfassen nun den ganzheitlichen Schutz von Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität.
Enthält:
- Shapefile Ramsar-Gebiete
- Sachdaten (.html) (Attributerklärungen)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
- PDF Lizenzbestimmungen
Ein Biotop ist eine räumlich abgrenzbare Einheit von einer bestimmten Mindestgröße, deren abiotischen Faktoren grundlegend und prägend sind. Dazu zählen sowohl natürlich entstandene, als auch vom Menschen geschaffene Lebensräume. Für die Erhaltung der Biodiversität und den Biotopverbund sind die Biotope essentiell.
Enthält:
- Shapefile
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Nationalpark Hunsrück Hochwald
Nationalpark Zonen - Informationen der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
Nationalparke sind nach § 24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald (Karte) wurde als grenzüberschreitender Nationalpark gemeinsam mit dem Saarland durch einen Staatsvertrag, unterzeichnet am 4.10.2014, ausgewiesen. Dieser tritt am 1.3.2015 in Kraft. Den bundesgesetzlichen Anforderungen nach einer rechtsverbindlichen Festsetzung des Nationalparks wird durch ein Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald entsprochen (ZustimmungsG), der am 12.2.2015 im Gesetz - und Verordnungsblatt von Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurde (GVB. Nr. 1, S2 ff.).
Der Nationalpark soll die Kriterien zur Bestimmung der Kategorie II der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) erfüllen und besteht aus Naturzonen, die der natürlichen Entwicklung (Wildnisbereiche) vorbehalten sind, und Pflegezonen, zur Pufferung der Naturzonen und zur Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Kulturlandschaftsteile.
Zuständig für den Nationalpark ist ein Nationalparkamt, das für den Rheinland-Pfälzischen Teil der Rechts- und Fachaufsicht des für Naturschutz zuständigen Ministeriums des Landes Rheinland-Pfalz unmittelbar unterliegt.
Enhält:
- Shape Nationalparke Rheinland-Pfalz
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Rheinland-Pfalz hat eine besonders schöne und vielfältige Natur. Einzigartig ist die abwechslungsreiche Mischung von Buchenwäldern, felsdurchsetzten Tälern, strukturreichen Bächen und vielfältigen Wiesen auch auf engstem Raum. Rheinland-Pfalz - das ist ein Land der Lebensraum-Mosaike! Zugleich ist es das waldreichste deutsche Bundesland. Etwa 80 % der FFH-Gebietsfläche sind Wald.
In einem Flächen-Netzwerk von 120 FFH-Gebieten sind die schönsten Naturschätze des Landes mit europäischer Bedeutung geschützt - damit unsere Kinder und Enkel noch eine lebendige Zukunft erleben können.
Der Zustand der Pflanzen- und Tierarten sowie der Lebensraumtypen wird – gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie – regelmäßig beobachtet und dokumentiert (FFH-Monitoring). Anhand eines Systems an Stichprobenflächen kann der Trend des Erhaltungszustandes gut abgeschätzt werden. Alle sechs Jahre wird darüber ein Bericht erstellt. Somit können die Schutzmaßnahmen, Prioritäten und Bewirtschaftungspläne angepasst werden.
Für die Pflanzen- und Tierarten sowie für die Lebensraumtypen (LRT) kommen grundsätzlich verschiedene Schutzansätze zum Tragen. Einige Arten sind in unterschiedlichen Anhängen der FFH-Richtlinie gleichzeitig aufgeführt.
Enthält:
- Shape FFH-Gebiete Rheinland-Pfalz
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten", kurz Vogelschutz-richtlinie genannt, hat zum Ziel, für sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. Neben Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnatur-schutzgesetzes umgesetzt sind, verpflichtet sie zur Einrichtung von „Besonderen Schutzgebieten“ („Special Protection Areas“ – SPA), den so genannten "Vogelschutzgebieten".
Enthält:
- Shape Vogelschutzgebiete
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Naturparke (§ 27 BNatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Der Erhaltung von Arten und Biotopen dienen Naturparke soweit sie auch gleichzeitig Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete bzw. Naturdenkmale beinhalten.
Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die Oberste Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Obersten Landesplanungsbehörde per Rechtsverordnung.
Enthält:
- Shapefile Naturparke
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Naturdenkmale (Punktobjekte)
Naturdenkmale sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Felsen, Quellen, alte und seltene Bäume) oder entsprechende Flächen bis 5 ha Größe (z.B. kleinere Feuchtbiotope, Pflanzenbestände, Heiden). Sie werden gemäß § 28 BNatSchG durch Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde gesichert. Ihr Schutz erfolgt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Enthält:
- Shape Naturdenkmale (Punkte)
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Digitale Geometriedaten - Biosphärenreservate Freistaat Sachsen
Dargestellt werden alle Biosphärenreservate in Sachsen, die nach § 25 BNatSchG unter Schutz stehen.
Enthält:
- Shapefile Biosphärenreservate
-PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
-Textdatei mit weiteren Informationen
- PDF Lizenzbedingungen
Digitale Geometriedaten - Landschaftsschutzgebiete Freistaat Sachsen
Dargestellt werden alle Landschaftsschutzgebiete in Sachsen, die nach § 26 BNatSchG unter Schutz stehen.
Enthält:
- Shapefile Landschaftsschutzgebiete
-PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
-Textdatei mit weiteren Informationen
- PDF Lizenzbedingungen
Sachsen hat 270 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und 77 Europäische Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas, SPA) als Teile des europaweiten Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 ausgewählt.
Aus der Kartenübersicht sind die jeweiligen Grenzen der FFH- und Vogelschutzgebiete ersichtlich. Zusätzlich sind punktförmige, als FFH-Gebiete gemeldete Fledermausquartiere dargestellt. Es ist zu beachten, dass die Gebietsgrenzen vor einem wechselnden Kartenhintergrund immer eine darstellungsbedingte Unschärfe aufweisen. Zu den FFH-Gebieten sind die an die EU gemeldeten Gebietsgrenzen und die genaueren Gebietsgrenzen der FFH-Grundschutzverordnungen verfügbar. Zur genauen Gebietsabgrenzung der FFH-Gebiete sollten die jeweiligen Grundschutzverordnungen herangezogen werden. Bei den SPA sind die an die EU gemeldeten Gebietsgrenzen identisch mit den Grenzen in den SPA-Grundschutzverordnungen.
Enthält:
- Shapefile Vogelschutzgebiete
-PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
-Textdatei mit weiteren Informationen
- PDF Lizenzbedingungen
Digitale Geometriedaten - Flächennaturdenkmale Freistaat Sachsen
Dargestellt werden alle flächenhaften Naturdenkmäler in Sachsen, die nach § 28 BNatSchG unter Schutz stehen. Linienhafte und punktförmige Naturdenkmäler werden nicht dargestellt.
Enthält:
Shapefile Flächennaturdenkmäler
-PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
-Textdatei mit weiteren Informationen
- PDF Lizenzbedingungen
Digitale Geometriedaten - Nationalparke Freistaat Sachsen
Dargestellt werden alle Nationalparke in Sachsen, die nach § 24 BNatSchG unter Schutz stehen.
Enthält:
- Shapefile Biosphärenreservate
-PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
-Textdatei mit weiteren Informationen
- PDF Lizenzbedingungen
Digitale Geometriedaten - Naturschutzgebiete Freistaat Sachsen
Dargestellt werden alle Naturschutzgebiete in Sachsen, die nach § 23 BNatSchG unter Schutz stehen.
Enthält:
Shapefile Naturschutzgebiete
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- Textdatei mit weiteren Informationen
- PDF Lizenzbedingungen
Digitale Geometriedaten - Naturparke Freistaat Sachsen
Dargestellt werden alle Naturparke in Sachsen, die nach § 27 BNatSchG unter Schutz stehen.
Enthält:
- Shapefile Naturparke
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- Textdatei mit weiteren Informationen
- PDF Lizenzbedingungen
Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
Enthält:
- Shapefile
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
- Textdatei mit Metadaten
- Internetverknüpfung zum Herausgeber
- Excel-Liste IBA's
Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
Enthält:
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- Excel-Liste IBA's
Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
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Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
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Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
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Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
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Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
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Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Das weltweite Important Bird Area Programm hat zum Ziel, die für den Vogelschutz bedeutsamen Gebiete zu identifizieren, zu beobachten und zu schützen. Dieses Programm wurde vor mehr als zwanzig Jahren durch BirdLife International ins Leben gerufen und beinhaltet mittlerweile mehr als 4.000 Gebiete in Europa. Das Important Bird Area Programm ist im Laufe der Jahre zu einem der wirkungsvollsten Instrumente des nicht-behördlichen Naturschutzes geworden.
Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Die Auswahl der sog. Important Bird Area (IBA) erfolgt auf Grundlage international gültiger wissenschaftlicher Kriterien. In Deutschland arbeiten der NABU, der Landesbund für Vogelschutz Bayern (LBV) und die im Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammengeschlossenen regionalen ornithologischen Vereinigungen zu diesem Zweck zusammen.
IBA sind für den Vogelschutz wichtig, da sie bedeutende Populationen von bedrohten, im Vorkommen regional begrenzten Vogelarten oder große Bestände von rastenden oder durchziehenden Arten beherbergen. Dabei sind die Important Bird Area keine einfache Auflistung unterschiedlicher Gebiete, sondern sie bilden mit den IBA in anderen europäischen Ländern ein Netzwerk unterschiedlicher Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete, das den Schutz einer vielfältigen Vogelwelt gewährleisten soll.
Bedeutung der Important Bird Area
Dem IBA-Verzeichnis kommt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere politische Bedeutung zu, da es als Referenz für die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden "Besonderen Schutzgebiete" (SPA) im Rahmen des Netzwerkes "NATURA 2000" dient.
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Kartierung von Biotopen, geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen Brandenburg
(im Abo kostenfrei)
Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden.
Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG).
Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2).
Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen:
- Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung
- zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016)
- Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend)
Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen.
Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält.
Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten):
Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3)
Enthält:
- Shapefile Flächen
- Shapefile Linien
- Shapefile Punkte
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
- PDFs Dokumentationen
Der Datenbestand der Biotopkartierung Bayern gibt die Ergebnisse einer systematischen, bayernweiten Erfassung und Beschreibung naturnaher Lebensräume (Biotope) in Bayern wieder. Sie lieferte somit eine vergleichbare Übersicht über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der wertvollen und erhaltenswerten Biotope in Bayern. Die Biotopkartierung Bayern gliedert sich in vier Bereiche: die "Biotopkartierung (Flachland)" außerhalb der Alpen und Städte, die "Biotopkartierung (Alpen)", die "Biotopkartierung (Stadt)" sowie die "Biotopkartierung (Militär)" innerhalb militärischer Liegenschaften. Der Beginn der Biotopkartierung Bayern im Erfassungsmaßstab von 1:5.000 war im 1984. Seit 1993 werden innerhalb von Wäldern keine Biotope mehr kartiert. Die bereits erfassten Waldbiotope werden seit 2006 in einem gesonderten Datensatz "Biotopkartierung (Nachrichtlich übernommene Waldbiotope)" nachrichtlich übernommen. Insgesamt wurden seit 1985 in Bayern außerhalb der Alpen etwa 4% der Landesfläche als Biotope kartiert. Die meisten der erfassten Biotope sind geschützt nach §30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. Art. 23. des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG).
Seit dem Jahr 1993 werden Wälder (> 1 ha) in der Biotopkartierung Bayern nicht mehr erfasst bzw. aktualisiert. Seit dem Jahr 2006 werden bei der Aktualisierung der Biotopkartierung die bereits erhobenen Waldbiotope in einem gesonderten Thema nachrichtlich übernommen. Das Thema Biotopkartierung (Nachrichtlich übernommene Waldbiotope) beinhaltet diese seit 2006 nachrichtlich übernommenen und unbearbeiteten Waldbiotope ausserhalb der Alpen und der Militärgebiete. Achtung: Die ggf. gennannten Angaben zum Offenland (Gesetzlicher Schutz, Beschreibung, Arten, Biotoptypen, etc.) sind nicht mehr zutreffend, da diese Offenland-Bereiche unter einer neuen Biotopnummer erfasst und abgegrenzt wurden. Die Daten werden in den Koordinatensystemen Gauß Krüger 4 (EPSG:31468) und ETRS89 (EPSG:4258) angeboten.
Enthält:
- Shapefile in EPSG:31468 (GK4)
- Shapefile in EPSG:4258 (ETRS89)
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
- Datenbank
- PDF mit Informationen zu Biotopkartierung Bayern
Flächendeckende Biotop- und Landnutzungskartierung (BTLN) CIR-Biotoptypen 2009 Brandenburg
(im Abo kostenfrei)
Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM).
Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden.
Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten.
Enthält:
- Shapefile Flächen
- Shapefile Linien
- Shapefile Punkte
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
- PDF Dokumentation
FFH-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der EU-Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie).
Enthält:
- Shapefile
- Internetverknüpfung Metadaten
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
- PDF Dokumentation
Digitale Landesweite Übersichtskarte: Die Geometrien mit den Attributen wie Name, Größe,
in Kratftreten, etc., des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates
wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 digitalisiert. Das
Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue erstreckt sich über etwa 90 Stromkilometer
von Schnackenburg bis Hohnstorf bei Lauenburg. Es besitzt eine Gesamtgröße von rund
56.760 Hektar. Innerhalb des Gebiets wurden rund 34.010 Hektar zum EUVogelschutzgebiet
erklärt. 21.780 Hektar sind - teilweise in Überdeckung mit dem
Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet.
Enthalten:
- Shapefile Biosphärenrservate
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF "Biosphaerenreservate_DTK25" mit ausführlichen Metadaten
- PDF mit Erläuterungen zu Attributen
- PDFs zu Lizenzbestimmungen
Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle punkthaften niedersächsischen Naturdenkmale
mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung.
Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren
Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in
unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor.
Enthalten:
- Shapefile Naturdenkmale punkthafter Audehnung
- PDF "Zusammenfassung_Medadaten_mena"
- PDF "Naturdenkmale_Pu_DTK25" mit ausführlichen Metadaten
- PDF mit Erläuterungen zu Attributen
- PDFs zu Lizenzen
Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle linienhaften niedersächsischen Naturdenkmale
mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung.
Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren
Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in
unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor.
Enthalten:
- Shapefile Naturdenkmale (Linien)
- PDF "Naturdenkmale (Linien) Niedersachsen Metadaten"
- PDF "Naturdenkmale_Li_DTK25" mit ausführlichen Metadaten
- PDF mit Erläuterungen zu Attributen
- PDF zu Lizenzen
Ziel ist es, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Der Bundesgesetzgeber hat mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz gestellt. Ihr Schutz besteht von Gesetz wegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Erfassung im Rahmen der Kartierung.
Bestimmte Biotoptypen, die in § 30 BNatSchG genannt bzw. zusätzlich landesrechtlich genannt sind, fallen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Biotope bundesweit unter gesetzlichen Schutz.
Die Biotoptypen wurden nach der Geländeaufnahme mit GISPAD unter Verwendung des amtlichen Biotoptypenschlüssels entsprechend der Kartieranleitung "Geschützte Biotope nach §30 BNatSchG" digitalisiert (Grafik und Sachdaten), qualitätsgeprüft und in das zentrale Datenkataster der Naturschutzverwaltung OSIRIS-RLP eingestellt. Die im Rahmen des Biotopkatasters erfassten Biotoptypen wurden auf der Grundlage der aktuellen Liegenschaftskarte lagegenau auf Basis hochauflösender Luftbilder (20cm) erfasst und digitalisiert.
Damit diese im Rahmen des Biotopkatasters erfassten Biotoptypen als Schutzgebiete justiziabel sind, d.h.der Überprüfung durch ein staatliches Gericht standhalten, müssen sie bestimmte formale und qualitative Anforderungen erfüllen. Aufgrund § 30 Abs. 7 BNatSchG sind die gesetzlich geschützten Biotope zusätzlich zu registrieren und die Registrierung in geeigneter Weise öffentlich zugänglich zu machen.
Diesen Anforderungen wird in Rheinland-Pfalz Rechnung dadurch getragen, dass die amtlichen Biotope gem. § 30 BNatSchG im zentralen Datenkataster von OSIRIS-RLP geführt und im Landschaftsinformationssystem (LANIS) dargestellt sowie darüber bereitgestellt werden.
Daher sind ausschließlich die im LANIS dargestellten gesetzlich geschützten Biotope im Sinne des § 30 Abs. 7 BNatSchG in den dargestellten Abgrenzungen qualitätsgeprüft und amtlich registriert.
Ein Datensatz umfasst im Wesentlichen Angaben über
- den Biotoptyp gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz
- die fachliche Bezeichnung des Biotoptyps einschließlich seiner spezifischen Ausprägung (Biotoptyp und Zusatzcode)
- gemäß Kartieranleitung vorgefundene Pflanzengesellschaften
- gemäß Kartieranleitung vorgefundene Pflanzen und ggf. Tiere
Enthält:
- Shapefile
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle linienhaften geschützten Landschaftsbestandteile
in Niedersachsen mit Angaben u. a. zu VO- oder Satzungs-Datum und In-Kraft-Tretens.
Geschützte Landschaftsbestandteile werden in Niedersachsen durch Verordnung der
Unteren Naturschutzbehörden oder Satzung der Gemeinden ausgewiesen. Es liegen
Informationen über die Flächen (in unterschiedlichen Maßstäben) und die
Verordnungen/Satzungen (analog) aller niedersächsischen GLB vor.
Enthalten:
Shapefile Geschützte Landschaftsbestandteile (Linien)
PDF Zusammenfassung der Metadaten
PDF "Landschaftsbestand_Li_DTK25" mit ausführlichen Metadaten
PDF mit Erläuterungen zu Attributen
PDF zu Lizenzen
Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle punkthaften geschützten Landschaftsbestandteile
in Niedersachsen mit Angaben u. a. zu VO- oder Satzungs-Datum und In-Kraft-Tretens.
Geschützte Landschaftsbestandteile werden in Niedersachsen durch Verordnung der
Unteren Naturschutzbehörden oder Satzung der Gemeinden ausgewiesen. Es liegen
Informationen über die Flächen (in unterschiedlichen Maßstäben) und die
Verordnungen/Satzungen (analog) aller niedersächsischen GLB vor.
Shapefile Geschützte Landschaftsbestandteile (Punkte)
PDF Zusammenfassung Metadaten mena
PDF "Landschaftsbestand_Pu_DTK25" mit ausführlichen Metadaten
PDF mit Erläuterungen zu Attributen
PDF zu Lizenzen
Naturschutzgebiete von Rheinland-Pfalz; Auszug aus der Osirisdatenbank
Naturschutzgebiete (siehe § 23 BNatSchG) sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten oder wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragenden Schönheit notwendig ist.
Die Ausweisung erfolgt durch die Oberen Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.
Enthält:
- Shape Naturschutzgebiete
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Ein Biotop ist eine räumlich abgrenzbare Einheit von einer bestimmten Mindestgröße, deren abiotischen Faktoren grundlegend und prägend sind. Dazu zählen sowohl natürlich entstandene, als auch vom Menschen geschaffene Lebensräume. Für die Erhaltung der Biodiversität und den Biotopverbund sind die Biotope essentiell.
Enthält:
- Shapefile
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Das Thema enthält die Abgrenzung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Thüringen" (Status "EUS" = endgültige Unterschutzstellung).
Das NNM wird in jedem Fall gemäß Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument "Grünes Band Thüringen" (Thüringer Grünes-Band-Gesetz - ThürGBG-) § 2 Abs. 2 auf der einen Seite durch die Landesgrenze (Abweichungen in der Darstellung [Splitterflächen] können auf unterschiedliche Datengrundlagen zurückzuführen sein) und auf der anderen Seite durch den Verlauf des Kolonnenweges begrenzt. In den Abschnitten, in denen der Kolonnenweg nicht mehr vorhanden ist, wird die Grenze des NNM durch dessen ehemaligen Trassenverlauf oder eine sonstige ehemalige Grenzschutzvorrichtung definiert. In den Abschnitten, in denen größere Flächen zwischen Kolonnenweg und Landesgrenze liegen, werden Teilflächen ausgegrenzt. Der Kolonnenweg ist Bestandteil des NNM. Das Wegebankett bis zu drei Meter von der Mitte des Kolonnenweges ist Bestandteil des Weges. Die maßgebliche Grenze und die flächenmäßige Ausdehnung des NNM sind in der Schutzgebietskarte nach ThürGBG § 2 Abs. 3 durch eine unterbrochene Linie dargestellt. Soweit nicht die Landesgrenze das NNM begrenzt, ist die Mitte des Begrenzungsstriches für den Grenzverlauf maßgebend.
Naturdenkmale
Naturdenkmale sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Felsen, Quellen, alte und seltene Bäume) oder entsprechende Flächen bis 5 ha Größe (z.B. kleinere Feuchtbiotope, Pflanzenbestände, Heiden). Sie werden gemäß § 28 BNatSchG durch Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde gesichert. Ihr Schutz erfolgt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Enthält:
- Shape Naturdenkmale
- PDF Zusammenfassung_Medadaten_mena
- PDF Lizenzbestimmungen
Das Thema enthält die Abgrenzungen aller endgültig gesicherten Landschaftsschutzgebiete Thüringens (Status „EUS“ = endgültige Unterschutzstellung). Im Bereich des Biosphärenreservates (BR) „Rhön“ sind die BR-Zonen I, II und III in der LSG-Abgrenzung enthalten (betrifft LSG 60 „Thüringische Rhön“).
Achtung: Im Bereich des BR „Rhön“ geht die Verordnung über das BR den Bestimmungen über das LSG 60 „Thüringische Rhön“ vor. Im Bereich des BR „Thüringer Wald“ wurde das LSG 62 „Thüringer Wald“ aufgehoben.
Das Thema enthält die Abgrenzungen der fünf endgültig gesicherten Naturparke Thüringens (Nr. 1 „Südharz“, Nr. 2 „Kyffhäuser“, Nr. 3 „Eichsfeld - Hainich - Werratal“, Nr. 4 „Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale“ und Nr. 5 „Thüringer Wald“, Status „EUS“ = endgültige Unterschutzstellung).
Das Thema enthält die punktförmige Lage der Baum-Naturdenkmale (Baum-ND) Thüringens (Status „EUS“ = endgültige Unterschutzstellung). Noch nicht enthalten sind Baum-ND der Lkr. Gotha und Nordhausen sowie die lagemäßige Korrektur der ND in der kreisfreien Stadt Eisenach.
Das Thema enthält die Abgrenzungen (Außengrenzen) der beiden endgültig gesicherten Biosphärenreservate Thüringens („Vessertal - Thüringer Wald“ und „Rhön“, Status „EUS“ = endgültige Unterschutzstellung).
Einzelebenen zum Thema Offenland-Biotope (abgeschlossener Basisdurchgang der Kartierung 1996-2013)
Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
Die naturräumliche Gliederung teilt die Landschaft in ökologisch ähnliche Einheiten ein. Die naturräumliche Gliederung Bayerns umfasst fünf aufeinander aufbauende Ebenen:
1. Biogeographische Regionen
2. Großlandschaften
3. Naturraum-Haupteinheiten (Ssymank)
4. Naturraum-Einheiten (Meynen/Schmithüsen et. al.)
5. Naturraum-Untereinheiten (ABSP)
Ein Naturraum wird durch ähnliche geologische, morphologische, hydrologische, klimatische und nutzungsbedingte Eigenschaften bestimmt. Unterschiede der Naturräume spiegeln sich auch in der jeweiligen Pflanzen- und Tierwelt wider. Naturräume mit ähnlicher Entstehungsgeschichte werden zu Gruppen zusammengefasst.
Abgrenzungen der Fauna-Flora-Habitat Gebiete zum Download als Shapefile. FFH-Gebiete dienen dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen sowie der biologischen Vielfalt in einem EU weiten NATURA 2000 Schutzgebietsnetz. Mit der „Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete“ vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der FFH-Gebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
Abgrenzungen der Nationalen Naturmonumente zum Download als Shapefile. Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind.
Abgrenzungen der Naturschutzgebiete zum Download als Shapefile. Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften von Tier und Pflanzenarten.
Die Biotopkartierung (Flachland) beinhaltet die im Rahmen der Biotopkartierung Bayern erfassten Biotope ausserhalb der Alpen, kreisfreien Städte und der Militärgebiete. Ausgenommen sind die seit 2006 nachrichtlich übernommenen Waldbiotope (siehe hierzu Thema Biotopkartierung (Nachrichtlich übernommene Waldbiotope)).
Das Thema enthält die Abgrenzung des Nationalparks „Hainich“ (Status „EUS“ = endgültige Unterschutzstellung) ohne Darstellung der darin liegenden Schutzzone I (= Kernzone).
Abgrenzungen der Naturparke zum Download als Shapefile. Naturparke dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaften natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.
Biotope, geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensraumtypen im Land Brandenburg
(im Abo kostenfrei)
Biotope und FFH-LRT
Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden.
Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG).
Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2).
Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen:
- Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung
- zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016)
- Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend)
Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen.
Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält.
Naturschutzgebiete Brandenburg
Die im folgenden beschriebenen digitalen Daten zu Schutzgebieten wurden bis 2007 von der datenhaltenden Stelle in analoger Form von den jeweiligen für die Unterschutzstellung zuständigen Naturschutzbehörden übernommen und unter Beachtung der entsprechenden Sorgfalt aufbereitet. Seit 2008 erfolgt die Übernahme der digitalen Abgrenzung neuer Schutzgebiete in das Gesamtshape.
Eventuell dennoch enthaltene Fehler bitten wir, unter unten aufgeführter Adresse mitzuteilen.
Der Anforderung verschiedener Nutzergruppen entsprechend, erfolgt seit Stand 12/2001 die Bereitstellung der digitalen geographischen Daten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard).
Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt.
Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft.
Schutzgebiete mit naturschutzrechtlicher Grundlage im Land Bremen
Schutzgebiete mit naturschutzrechtlicher Grundlage im Land Bremen
Der Datensatz beinhaltet die Schutzgebiete des Landes Bremen, die auf der Grundlage nationaler Naturschutzgesetze sowie der EU-Richtlinien 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ausgewiesen wurden.
Schutzgebiete mit naturschutzrechtlicher Grundlage im Land Bremen
Der Datensatz beinhaltet die Schutzgebiete des Landes Bremen, die auf der Grundlage nationaler Naturschutzgesetze sowie der EU-Richtlinien 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ausgewiesen wurden.
Schutzgebiete mit naturschutzrechtlicher Grundlage im Land Bremen
Der Datensatz beinhaltet die Schutzgebiete des Landes Bremen, die auf der Grundlage nationaler Naturschutzgesetze sowie der EU-Richtlinien 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ausgewiesen wurden.
Das Thema Biotopkartierung (Alpen) beinhaltet die im Rahmen der Biotopkartierung Bayern erfassten Biotope in den Alpen.
Das Thema Biotopkartierung (Alpen) beinhaltet die im Rahmen der Biotopkartierung Bayern erfassten Biotope in den Alpen.
Landschaftsschutzgebiete Brandenburg
Die im folgenden beschriebenen digitalen Daten zu Schutzgebieten wurden bis 2007 von der datenhaltenden Stelle in analoger Form von den jeweiligen für die Unterschutzstellung zuständigen Naturschutzbehörden übernommen und unter Beachtung der entsprechenden Sorgfalt aufbereitet. Seit 2008 erfolgt die Übernahme der digitalen Abgrenzung neuer Schutzgebiete in das Gesamtshape.
Eventuell dennoch enthaltene Fehler bitten wir, unter unten aufgeführter Adresse mitzuteilen.
Der Anforderung verschiedener Nutzergruppen entsprechend, erfolgt seit Stand 12/2001 die Bereitstellung der digitalen geographischen Daten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard).
Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt.
Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft.
Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller flächenhaften niedersächsischen
Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Attributen u. a. wie Fläche, Datum der VO und Datum
des In-Kraft-Tretens.
Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 19 NAGBNatSchG durch Verordnung der
Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen.
Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien mit Attributen (Name, Größe, In Krafttretung, etc.) der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke - Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz.
INSPIRE Biogeographische Regionen Naturräumliche Gliederung Land Bremen
Dieser Datensatz enthält für das INSPIRE-Thema Biogeographische Regionen Inhalte zu der Naturräumlichen Gliederung des Landes Bremen im INSPIRE-Datenmodell.
Dieser Downloaddienst stellt Daten zum INSPIRE-Thema Schutzgebiete in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit.
UNESCO-Welterbestätten Land Bremen
In diesem Thema werden die regional bedeutsamen Schutzkategorien zusammengefasst, gleichgültig ob es sich dabei um nach ThürNatG ausgewiesene Schutzgebiete (GLB und nach 1993 festgesetzte ND) oder um nach § 26 ThürNatG übergeleitete Schutzgebiete (FND, vor 1990 gesicherte ND, geschützte Gehölze, geschützte Alleen oder ökologisch bedeutsame Bereiche) handelt.
Das Thema enthält die Abgrenzungen aller Flächennaturdenkmale (FND), geschützten Landschaftsbestandteile (GLB), flächigen Naturdenkmale (ND) z. B. geologischer oder hydrologischer Art, geschützten Gehölze (GH) Thüringens sowie eines ökologisch bedeutsamen Bereichs (Status „EUS“ = endgültige Unterschutzstellung). Für einen Teil der digitalen Abgrenzungen sind noch technische Korrekturen erforderlich.
Die Unterscheidung von ND als flächige Objekte und Baum-ND als punktförmige Objekte ist zwar rechtlich nicht relevant, jedoch aus Gründen der Datenhaltung im Geographischen Informationssystem (GIS) und wegen der besonderen Betroffenheit von Baum-ND bei Cross Compliance sinnvoll. Informationen zu diesen Schutzgebieten und -objekten sind von den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zu erhalten.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen FFH-Gebiete
mit Angaben zu NAME: Gebietsname - NUMMER: Landesinterne Gebietsnummer -
KENNZ_EU: EU-Kennzeichnung des Gebietes - KOMMENTAR: Bezeichnung bis 2004 -
WRRL_REL: WRRL-relevant (Wasserabhängigkeit des Gebietes) – SDB_URL: Gebietsdaten-
Standarddatenbogen - DATEN_URL: Link zu den vollständigen Gebietsdaten - RECHT_VOM:
Datum des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission - BEKANNT: Öffentliche
Bekanntmachung der Gebiete - SHAPE.STArea: Größe der Geometrie in Quadratmeter.
Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie
der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder
Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten
benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen,
einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete mit Angaben zu:
Name: Gebietsname
Nummer: Landesinterne Gebietsnummer
Kennz_EU: EU-Kennzeichnung des Gebietes
Kommentar: Datum des Beschluss der Landesregierung
WRRL_rel: WRRL-relevant (Wasserabhängigkeit des Gebietes)
Daten_URL: Link zu den vollständigen Gebietsdaten
Area: Größe des Polygons in Quadratmeter
Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt.
Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle flächenhaften niedersächsischen Naturdenkmale mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung. Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor.
Enthalten:
- Shapefile Naturdenkmale (Flächen)
- PDF mit Erläuterungen zu Attributen
- PDFs zu Lizenzen
Das Thema enthält die Abgrenzungen aller vom Freistaat Thüringen an die EU-Kommission gemeldeten FFH-Gebiete. Sie wurden von der EU-Kommission als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB, Sites of Community Interest/SCI) anerkannt. Die Abgrenzung der FFH-Gebiete erfolgte im Zuge der Meldung des Freistaates Thüringen an die EU-Kommission auf der analogen Topographischen Karte im Maßstab 1:25.000 (z. T. TK 25/1997, z. T. TK 25/2000-2003).
Die potentielle natürliche Vegetation (PNV) stellt einen gedachten Zustand dar, bei dem die abiotische Qualität des Standortes (Boden- und Klimafaktoren) in Beziehung gesetzt wird zu der jeweils zugeordneten, als höchstentwickelbar zu denkenden Vegetation. Der direkte Einfluss des Menschen auf die Vegetationsentwicklung wird dabei gedanklich ausgeblendet und es verbleibt nur das Beziehungsgefüge zwischen Vegetation und der Summe der Standortfaktoren. Letztere können gegenüber dem ursprünglichen Zustand vom Menschen deutlich abgewandelt sein, sei es durch Beeinflussung des Grundwasserhaushaltes oder der Flussdynamik, dauerhafte Aufdüngung und mehr. Die PNV folgt einem aktualistischen Ansatz und kann für unterschiedliche Zeitstellungen entworfen werden. Die vorliegende Karte beschreibt die "heutige" PNV auf der Grundlage vegetationskundlicher Forschungen vor allem seit 1950 sowie von Kartierungen etwa von 1990–2005.
Das Konzept der PNV wurde erstmals von TÜXEN (1956) als Gesamtkonzept formuliert. TRAUTMANN (1966) stellte noch einmal die Beziehung zwischen PNV und Standort heraus, d.h. jede PNV-Einheit repräsentiert eine Standortqualität, deren Amplitude auch vom gewählten Maßstab abhängt. Weitere theoretische Überlegungen zum PNV-Konzept wurden v.a. von KOWARIK (1987) und HÄRDTLE (1990), unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Vegetationsverhältnisse auch von JANSSEN & SEIBERT (1991) sowie von SEIBERT & CONRAD-BRAUNER (1995) angestellt. LINDACHER (1996) wies nach, dass PNV-Karten grundsätzlich nicht verifiziert ("bewiesen"), sondern allenfalls falsifiziert werden können. Außerdem entwickelte er ein Verfahren, wie die PNV mittels eines mathematischen Simulationsmodells aus standörtlichen Daten abgeleitet werden kann.
Die PNV als Ausdruck bestimmter Standortsqualitäten wird in einem Expertenkonsens festgelegt, der auf allgemein bekannten Zusammenhängen wie auf konkreten Einzelerfahrungen beruht. Sie ändert sich nicht nur bei Veränderungen des Standortes, sondern auch bei zunehmender wissenschaftlicher Erkenntnis. Die vorgelegte Karte erhebt keinen Anspruch auf Endgültigkeit, sondern fasst den Kenntnisstand für Bayern zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu einer Gesamtdarstellung zusammen.
Enthält:
- Potentielle natürliche Vegetation Shape
- Potentielle natürliche Vegetation PDF
- Erläuterungen zur Übersichtskarte 1:500.000 PDF
- Legende und Vegetationstabelle PDF
- Beziehungen zwischen Grundeinheiten und Kartierkomplexen ("Matrix-Tabelle") PDF
- PDF mit einer Zusammenfassung der Metadaten von mena
- PDF Lizenzbestimmungen
- Internetverknüpfung zum Herausgeber
Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz)
Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1200 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert.
Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SUBV 2013) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2011) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt
Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller niedersächsischen Naturschutzgebiete (NSG) mit Angaben u. a. zu Name, Kennzeichen, VO-Datum, Datum des Inkrafttretens. Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 NAGBNatSchG durch Verordnung ausgewiesen. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.